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Sunporter eMobility GmbH
Ingendorfer Straße 39
50259 Pulheim
info@sunporter.de
0171 913 55 39
Umsatzsteuer-Nr. 203/5784/1760
Register Köln, HRB 117867

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand; Geltungsbereich
1.1. Die „Sunporter eMobility GmbH“ (im Folgenden als „Anbieter“ bezeichnet) bietet den
Nutzern der Plattform MOQO, betrieben von der Digital Mobility Solutions GmbH („DMS“),
gemäß den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) die Möglichkeit,
Selbstfahrervermietfahrzeuge des Anbieters („Fahrzeuge“) gegen Entgelt zu nutzen.
1.2. Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und Nutzern, die
über die Plattform Einzelmietverträge für Fahrzeuge des Anbieters abschließen möchten.
Sie regeln speziell die Buchung, die Überlassung zur Nutzung sowie die Nutzung der
Fahrzeuge, die auf der Plattform zur Vermietung angeboten werden. Die Plattform wird
von DMS betrieben, DMS bietet jedoch keine eigenen Fahrzeuge an.
2. Buchungsvoraussetzungen; Buchung und Vertragsschluss; Ausschluss des
Widerrufsrechts vonVerbrauchern; Stornierung von Buchungen; Kündigung
2.1. Der Nutzer, der auf der Plattform ein Fahrzeug buchen möchte, muss
a. Eine natürliche Person sein, die voll geschäftsfähig ist;
b. sich auf der Plattform registriert haben und ein aktives Nutzerkonto besitzen;
c. seit mindestens einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, die sie zum Führen des
jeweiligen Fahrzeugs in Deutschland berechtigt; und
d. Die Fahrerlaubnis des Nutzers muss vom Anbieter oder von einer vom Anbieter
beauftragten natürlichen oder juristischen Person im Rahmen der verfügbaren Verfahren
(online über eine Softwareapplikation oder offline stationär) überprüft worden sein.
Zusätzlich müssen die Versicherungsbedingungen beachtet werden, die dem Nutzer
während des Buchungsprozesses vor Vertragsschluss auf der Plattform angezeigt werden.
2.2. Eine Buchung ist nur dann erlaubt, wenn der Nutzer sowohl die in Abschnitt 2.1 als
auch die in den Versicherungsbedingungen genannten Anforderungen erfüllt. Falls diese
Anforderungen nicht erfüllt sind oder nicht mehr erfüllt werden, könnte dies dazu
führen, dass der Versicherungsschutz entweder gar nicht oder nur teilweise
besteht.
2.3. Die grundlegenden Bestimmungen des Mietvertrags werden dem Nutzer während des
Buchungsprozesses auf der Plattform dargestellt. Die AGB und die
Versicherungsbedingungen können vom Nutzer vor Vertragsabschluss auf der Plattform
eingesehen und in einer speicherbaren Form abgerufen werden.
2.4. Um ein Fahrzeug auf der Plattform zu buchen, muss der Nutzer folgende Schritte
durchführen:
1. Auswahl des gewünschten Fahrzeugs.
2. Festlegung des gewünschten Mietzeitraums durch Eingabe der entsprechenden
Daten auf der Buchungsseite.
3. Abschluss des Buchungsvorgangs durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig
buchen“.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ hat der Nutzer vor dem
Abschluss der Buchung die Möglichkeit, seine Daten auf etwaige Eingabefehler zu
überprüfen und diese falls notwendig zu korrigieren. Die Übermittlung des
Buchungsformulars an den Anbieter erfolgt durch Anklicken der Schaltfläche
„Kostenpflichtig buchen“.
Das Buchungsformular kann nur abgesendet werden, wenn der Nutzer durch Verschieben
der dafür vorgesehenen Schaltfläche seine Zustimmung zu den geltenden AGB und den
Versicherungsbedingungen erklärt hat. Mit der Übermittlung des Buchungsformulars gibt
der Nutzer dem Anbieter ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags für das jeweilige
Fahrzeug gemäß diesen AGB.
2.5. Nach Absenden des Buchungsformulars erhält der Nutzer eine Bestätigung über den
Eingang seiner Buchung auf der Plattform („Zugangsbestätigung“).
2.6. Der Nutzer wird darüber informiert, ob sein Angebot vom Anbieter angenommen wird
(„Buchungsbestätigung“). Diese Annahme kann auch stillschweigend erfolgen, indem dem
Nutzer tatsächlich die Nutzung des Fahrzeugs ermöglicht wird.
2.7. Durch die Annahme des Angebots durch den Anbieter kommt ein kostenpflichtiger
Fahrzeugmietvertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer zustande. Dem Kunden
werden mit Abschluss des Vertrages die vorliegende AGB, die Versicherungsbedingungen
sowie weitere relevante Kundeninformationen (z.B. Vertragsdetails) in Textform
übermittelt.
2.8. Der Vertragsabschluss erfolgt nur und ausschließlich in deutscher Sprache.
2.9. Dem Nutzer steht, vorbehaltlich anderslautender Sondervereinbarungen im Einzelfall,
gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.
2.10. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren, bevor das
Fahrzeug übergeben wird. Die entsprechenden Gebühren für eine Stornierung werden
dem Nutzer während des Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigt.
2.11.
Eine fristlose Kündigung vonseiten des Anbieters ist aus wichtigen Gründen möglich, z.B.
bei Zuwiderhandlungen gegen diese AGB oder unsachgemäßer Nutzung des Fahrzeugs
Dem Nutzer ist das Erheben von Schadensersatzansprüchen nicht gestattet, davon
unberührt sind hingegen Schadensersatzansprüchen des Anbieters.
3. Versicherungsschutz; Selbstbeteiligung und Zusatzleistungen
3.1. Für den Versicherungsschutz, einschließlich seiner Art und seines Umfangs,
eventueller Ausschlüsse von Leistungen sowie der Rechte, Pflichten und Obliegenheiten
des Nutzers, gelten die jeweils auf der Plattform angezeigten Bedingungen und Preise.
Dies umfasst auch die anwendbare Selbstbeteiligung sowie optionale Tarife und
Zusatzleistungen.
3.2. Die entscheidenden Merkmale des aktuellen Versicherungsschutzes, darunter die
Höhe der Selbstbeteiligung, werden dem Nutzer vor Vertragsabschluss während des
Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigt. Darüber hinaus erhält der Nutzer die
Versicherungsbedingungen in schriftlicher Form.
3.3. Verstößt der Nutzer gegen die in diesem Vertrag (insbesondere in den Abschnitten 6
und 7) und den Versicherungsbedingungen festgelegten Verhaltenspflichten und sonstigen
Obliegenheiten, kann dies dazu führen, dass der Versicherungsschutz im Einzelfall ganz
oder teilweise entfällt oder gekürzt wird. Besonders bei vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verletzungen der Obliegenheiten durch den Nutzer kann der
Versicherungsschutz vollständig oder teilweise verloren gehen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Das Entgelt, das der Nutzer zu zahlen hat, richtet sich nach der Nutzung des
Fahrzeugs und hängt von der Auswahl des Fahrzeugs, dem Mietzeitraum und der
während der Nutzung zurückgelegten Strecke ab. Falls das Fahrzeug vor Ablauf des
vereinbarten Mietzeitraums zurückgegeben wird, werden der tatsächlich genutzte
Zeitraum und die tatsächlich zurückgelegte Strecke zur Berechnung des zu zahlenden
Entgelts herangezogen. Die genaue Höhe des zu zahlenden Entgelts wird daher erst bei
Rückgabe des Fahrzeugs festgelegt.
Die Kosten für Schmiermittel und andere notwendige Betriebsstoffe, die während des
Mietzeitraums durch die Nutzung des Fahrzeugs verbraucht werden, sind im vom Nutzer
zu zahlenden Entgelt enthalten.
Die Stromkosten die während der Ladevorgänge im Mietzeitraum anfallen, sind vom
Nutzer selbst zu bezahlen.
4.2. Die Preise für die Berechnung des Entgelts sowie alle weiteren Kosten (einschließlich
möglicher Schadenspauschalen und zusätzlicher Stornierungskosten) werden dem Nutzer
vor Abschluss des Vertrags im Rahmen des Buchungsprozesses auf der Plattform
angezeigt. Sofern nicht anders angegeben gelten alle Preise zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
4.3. Das Entgelt, das der Nutzer zu zahlen hat, wird nach der Rückgabe des Fahrzeugs
berechnet. Nach Erhalt einer Abrechnung auf der Plattform ist das Entgelt zur Zahlung
fällig. Rechnungen können dem Nutzer auch in elektronischer Form übermittelt werden.
4.4. Zahlungen des Nutzers sind nur dann schuldbefreiend, wenn sie ausschließlich über
die auf der Plattform unterstützten Zahlungsmethoden erfolgen. Es gelten die Vertragsund
Zahlungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, die während des
Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigt werden.
4.5. Der Nutzer ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass im Nutzerkonto korrekte und
vollständige Bankdaten hinterlegt sind, insbesondere richtige Kreditkartendaten und/oder
die IBAN. Falls Änderungen oder Unrichtigkeiten der hinterlegten Bankdaten auftreten,
muss der Nutzer diese unverzüglich im Nutzerkonto auf der Plattform aktualisieren oder
korrigieren, sobald er von der Unrichtigkeit Kenntnis erlangt. Falls eine Aktualisierung oder
Korrektur der Daten über das Nutzerkonto auf der Plattform nicht möglich ist, muss der
Nutzer die aktualisierten oder korrigierten Daten per E-Mail an support@moqo.de
übermitteln.
4.6. Im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der Vertragsdurchführung können
dem Nutzer Kosten entstehen, die von Dritten erhoben werden, wie z.B. Internet-Service-
Providern oder Telekommunikationsanbietern. Dazu gehören insbesondere Kosten für die
Datenübermittlung im Zusammenhang mit der Plattformnutzung. Der Anbieter erhebt diese
Kosten nicht selber, deshalb werden sie nicht im Voraus beziffert.
5. Fahrzeugübergabe und –rückgabe; Protokoll; Pflichten des Nutzers im
Zusammenhang mit Führerschein und Fahrerlaubnis
5.1. Der Nutzer hat die Pflicht, das Fahrzeug bei der Übernahme vom Anbieter auf etwaige
Verunreinigungen sowie vorhandene Mängel und Schäden zu untersuchen und diese im
Protokoll (siehe Ziffer 5.3) festzuhalten.
5.2. Soweit nicht anders vereinbart, gilt Folgendes:
a. Zu Beginn des Mietzeitraums erfolgt die Übergabe des Fahrzeugs an den Nutzer an
dem vom Anbieter auf der Plattform mitgeteilten Standort. Der Anbieter behält sich das
Recht vor, die Übergabe des Fahrzeugs zu verweigern, wenn der Nutzer offensichtlich
fahruntüchtig ist (z.B. aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum) oder aufgrund seiner
körperlichen Verfassung offensichtlich ungeeignet ist, das Fahrzeug zu führen, oder keine
gültige Fahrerlaubnis besitzt, die zum Führen des Fahrzeugs in Deutschland berechtigt.
Die rechtlichen Folgen richten sich in einem solchen Fall nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
b. Zum Ende des Mietzeitraums erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs durch den Nutzer an
den Anbieter am vereinbarten Rückgabeort. Falls kein Rückgabeort ausdrücklich
vereinbart wurde, muss der Nutzer das Fahrzeug zum Ende des Mietzeitraums am Ort der
Fahrzeugübergabe (siehe Ziffer 5.1a) zurückgeben. Die Rückgabepflicht des Nutzers
umfasst neben dem Fahrzeug auch alle anderen Gegenstände, die ihm vom Anbieter im
Zusammenhang mit dem Mietvertrag übergeben wurden (insbesondere
Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugschein, andere Fahrzeugdokumente sowie Zubehör wie
Verbandskasten, Warnwesten und Werkzeug).
5.3. Die Parteien sind bei der Übergabe sowie bei der Rückgabe des Fahrzeugs
verpflichtet, vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 5.4 den jeweils relevanten Teil des auf
der Plattform bereitgestellten digitalen Protokolls („Protokoll“) vollständig und
wahrheitsgemäß auszufüllen. Besonders wichtig ist die Dokumentation vorhandener
Schäden sowie solcher, die während des Mietzeitraums entstanden sind. Aus diesem
Grund ist der Nutzer dafür verantwortlich sicherzustellen, dass das von ihm für das
Ausfüllen des Protokolls genutzte mobile Endgerät funktionsfähig ist, über ausreichende
Energie für das Ausfüllen des Protokolls verfügt und bei bestehender Netzabdeckung eine
Internetverbindung zur Übermittlung des Protokolls gewährleistet ist.
5.4. Sollte es den Parteien aus irgendeinem Grund unmöglich sein, das Protokoll digital
auszufüllen, zu bestätigen oder abzusenden, ist stattdessen ein schriftliches Übergabeund
Schadensprotokoll zu erstellen.
5.5. Des Weiteren ist der Nutzer dazu verpflichtet sicherzustellen, dass bei der Rückgabe
des Fahrzeugs der Ladestand mindestens dem im Mindestwert entspricht, der im Rahmen
des Buchungsprozesses auf der Plattform angezeigten wird.
5.6. Der Nutzer hat die Pflicht, den Anbieter unaufgefordert darüber zu informieren, falls
zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe ein Fahrverbot gegen ihn verhängt wurde, seine
Fahrerlaubnis vorläufig oder endgültig entzogen wurde oder sein Führerschein eingezogen
wurde (einschließlich vorübergehender Sicherstellung oder Beschlagnahme). Darüber
hinaus ist der Nutzer verpflichtet, während des Mietzeitraums nur Fahrten mit dem
gemieteten Fahrzeug zu unternehmen, solange er über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt,
die ihn zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt, und kein Fahrverbot gegen ihn besteht.
Falls während des Mietzeitraums seine Fahrerlaubnis entzogen oder beschränkt wird, sein
Führerschein eingezogen oder ein Fahrverbot gegen ihn verhängt wird, muss der Nutzer
den Anbieter umgehend informieren. Ab dem Zeitpunkt des Eintritts eines solchen
Umstands ist es dem Nutzer untersagt, das Fahrzeug zu führen.
5.7.Bei der Nutzung eines Navigationsgeräts oder der Kopplung mit Mobilfunkgeräten
während der Mietdauer können möglicherweise Daten im Fahrzeug gespeichert werden.
Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich diese Daten, falls gewünscht, vor der Rückgabe
des Fahrzeugs zu löschen.
6. Nutzungsbeschränkungen; Pflichten des Nutzers
6.1. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgsam und pfleglich zu behandeln und auf
eine materialschonende, rücksichtsvolle und umweltverträgliche Nutzung zu achten. Er
muss dabei etwaige ausgehändigte Anweisungen, Handbücher, Herstellervorgaben,
technische Vorschriften sowie die Betriebsanleitung des Fahrzeugs beachten.
6.2. Das Rauchen im Fahrzeug sowie der Transport von Tieren ist untersagt, es sei denn,
es handelt sich um den Transport von Kleintieren in hierfür vorgesehenen Transportboxen
im Kofferraum.
6.3. Wenn (Klein-) Kinder befördert werden, muss eine erforderliche Sitzplatzerhöhung
oder eine Kindersitzvorrichtung verwendet werden. Dabei sind die Herstellerhinweise,
insbesondere zur Montage von Babyschalen, zu beachten.
6.4. Der Nutzer ist verpflichtet, alle relevanten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts zu
beachten und während der Nutzung des Fahrzeugs die Verantwortung eines
Fahrzeughalters und -führers für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu übernehmen.
Bei winterlichen Bedingungen darf das Fahrzeug nur genutzt werden, wenn es mit
angemessener Ausrüstung, insbesondere geeigneter Bereifung, ausgestattet ist. Der
Nutzer ist ebenfalls verpflichtet, Ladegut ordnungsgemäß zu sichern.
6.5. Zusätzlich dazu hat der Nutzer sicherzustellen:
a. dass das Fahrzeug nur in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand genutzt wird,
einschließlich der Sichtprüfung der Reifen und der Fahrzeugbeleuchtung (einschließlich
Blinker);
b. dass sich das Typ2-Ladekabel und das Notladekabel im Fahrzeug befinden.
c. Der Nutzer ist verpflichtet, den Reifendruck bei Fahrtantritt und in regelmäßigen
Abständen während der Mietdauer zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
d. Der Nutzer ist zur Sicherung gegen Diebstahl verpflichtet sowie dazu, beim Verlassen
des Fahrzeugs sicherzustellen, dass die Feststellbremse angezogen ist, alle Türen,
Fenster und der Kofferraum vollständig geschlossen sind und die Fahrzeugbeleuchtung
gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ausgeschaltet ist, außer bei
vorgeschriebener Warn-, Stand- oder Parkbeleuchtung.
e. Wenn während der Fahrt eine Warnleuchte aufleuchtet, muss der Nutzer das Fahrzeug
sofort anhalten, die Ursache für die Warnung identifizieren und gegebenenfalls beheben
(z.B. durch Betriebsstoffnachfüllung oder Anpassung des Reifendrucks). Falls die
Warnleuchte auf einen technischen Defekt oder Fahrzeugmangel hinweist, muss der
Nutzer den Anbieter sofort benachrichtigen, bevor er Maßnahmen zur Fehlerbehebung
ergreift.
f. Bei jeder Fahrt mit dem Fahrzeug ist der Nutzer verpflichtet, einen gültigen Führerschein
und eine Kopie des Fahrzeugscheins mitzuführen.
6.6. Dem Nutzer ist untersagt:
a. das Fahrzeug an andere Personen zu überlassen, es sei denn, es wurde zwischen den
Parteien etwas Abweichendes vereinbart. Ausgenommen davon ist der Fall einer
gesundheitlichen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit des Nutzers.
b. das Fahrzeug für gewerbliche Personenbeförderung, Weitervermietung,
Werbemaßnahmen oder andere gewerbliche Zwecke zu nutzen;
c. das Fahrzeug unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen Substanzen zu
führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können;
d. das Fahrzeug für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere zur Begehung von
(Steuer-)Straftaten;
e. das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs zu verwenden, einschließlich
Motorsportveranstaltungen oder deren Vorbereitung, auf Rennstrecken oder zur Teilnahme
an Wettrennen, zum Abschleppen anderer Fahrzeuge, zu Fahrzeugtests,
Fahrschulübungen, Fahrsicherheitstrainings oder Geländefahrten (Fahrten abseits
befestigter Straßen).
f. im Fahrzeug leicht entzündlichen, giftigen oder anderen gefährlichen Stoffen zu
befördern, ausgenommen solcher Stoffe in haushaltsüblichen Mengen;
g. im Fahrzeug Gegenständen oder Stoffen zu transportieren, deren Beschaffenheit, j. das
Fahrzeug technisch oder optisch zu verändern (wie Lackierung oder Klebefolien),
eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten ohne vorherige Zustimmung des Anbieters
vorzunehmen oder das Fahrzeug anderweitig zu manipulieren, es sei denn, dies ist zur
Abwehr von Gefahren erforderlich.
6.7. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen darf das Fahrzeug vom Nutzer nur in
Länder verbracht werden, in denen gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen
Versicherungsschutz besteht.
7. Verhalten bei Pannen, Unfällen, Diebstahl sowie sonstigen Schadens – und
Verlustfällen
Größe, Form oder Gewicht die Fahrsicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen könnten
oder das Fahrzeug, insbesondere den Innenraum, beschädigen können;
h. das Fahrzeug zum Ziehen von Anhängern zu verwenden;
i. das Fahrzeug stark zu verschmutzen oder Abfälle im Fahrzeug zurückzulassen;
7.1. Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, der Zerstörung des Fahrzeugs, sonstiger
Schadens- oder Verlustfälle sowie bei (geringfügigen oder größeren) Schäden und
Unfällen mit oder ohne Beteiligung Dritter ist der Nutzer verpflichtet, den Anbieter und die
Polizei unverzüglich zu benachrichtigen. Ebenso muss der Nutzer bei Diebstahl des
Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder -zubehör, Einbruch in das Fahrzeug oder sonstiger
Beschädigung durch Unbekannte (insbesondere Vandalismus) sofort nachdem er den
Anbieter in Kenntnis gesetzt hat, Anzeige bei der Polizei erstatten. Der Nutzer hat
sicherzustellen, dass alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur
Schadensminderung und Beweissicherung umgehend getroffen werden.
7.2. Im Falle eines Unfalls darf sich der Nutzer erst nach Abschluss der (polizeilichen)
Unfallaufnahme vom Unfallort entfernen, sofern ihm dies möglich und zumutbar ist oder
andernfalls ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im Sinne des Strafgesetzbuches
(StGB) vorliegen würde. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Nutzer
aufgrund eigener oder fremder unfallbedingter Verletzung oder sonstiger
Gesundheitsbeeinträchtigung den Unfallort verlassen muss. Der Nutzer darf ohne
vorherige Zustimmung des Anbieters kein Schuldanerkenntnis abgeben, insbesondere
keine gegnerischen Ansprüche anerkennen oder Zahlungen leisten, die zu Lasten des
Anbieters gehen und potenziell die Regelung etwaiger Haftungsansprüche vorwegnehmen
würden.
7.3. Im Falle eines Ereignisses gemäß Ziffer 7.1 ist der Nutzer verpflichtet, angemessene
Maßnahmen zu ergreifen, um die Umstände zu dokumentieren. Dazu gehört die
Anfertigung einer Skizze sowie die Aufnahme der Namen und Anschriften aller beteiligten
Personen, eventueller Zeugen und der amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge.
Etwaige Schäden am Fahrzeug sollten möglichst durch Lichtbildaufnahmen dokumentiert
werden. Diese Dokumentation ist dem Anbieter unverzüglich zuzusenden, einschließlich
des polizeilichen Aktenzeichens, sofern einschlägig.
7.4. Im Schadenfall oder bei Pannen ist der Nutzer verpflichtet, den Anbieter unverzüglich
zu informieren und die Einleitung von Abschlepp-, Reparatur- oder ähnlichen Maßnahmen
mit ihm abzustimmen, soweit dies möglich ist. Ausgenommen davon sind Notfälle oder
Situationen, die sofortiges Handeln erfordern. Dann muss der Anbieter im Anschluss
unverzüglich informiert werden.
7.5. Schäden, die während der Nutzungsdauer entstehen und deren Verursacher nicht
ermittelt werden kann (z.B. eine Delle, Kratzer), werden dem jeweiligen Nutzers
zugeordnet, unabhängig davon, ob eigenes Verschulden vorliegt. Die Kosten für die
Behebung der Schäden müssen vom Nutzer getragen werden.
7.6. Darüber hinaus hat der Nutzer in einem Schaden- oder Verlustfall sowie bei Pannen
die Verhaltenspflichten zu beachten, die ihm gemäß den geltenden
Versicherungsbedingungen obliegen.
7.7. Entstehen dem Anbieter aufgrund eines unverschuldeten Unfalls oder Schadens im
Ausland Kosten oder Aufwendungen, beispielsweise weil die Durchsetzung berechtigter
Forderungen schwierig oder langwierig ist, so trägt der betroffene Nutzer diese Kosten.
8. Haftung des Nutzers; Freistellungsverpflichtung; Schadenspauschalierung
8.1. Der Nutzer haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Fahrzeugschäden oder
sonstige Schäden, die durch Verletzung von Pflichten aus dem Mietvertrag entstehen.
Dies umfasst insbesondere den Verlust des Fahrzeugs durch Verschulden des Nutzers
sowie Schäden am Fahrzeug, die auf unsachgemäße, sorglose oder fehlerhafte
Bedienung durch den Nutzer zurückzuführen sind.
8.2. Der Anbieter ist vom Nutzer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die auf
Umstände zurückzuführen sind, die der Nutzer zu vertreten hat oder die in seinen
Pflichten- oder Risikobereich fallen. Hierzu zählen insbesondere alle Gebühren,
Geldbußen, Strafen und Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des
Fahrzeugs entstehen, einschließlich Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstraftaten
oder anderen Gesetzesverstößen des Nutzers.
8.3. Falls zwischen den Parteien auf der Plattform Schadenspauschalen vereinbart
wurden (z.B. für die Abfallentsorgung, die Reinigung von groben Verschmutzungen sowie
Kostenpauschalen wegen vom Nutzer zu vertretenden Bußgeld-, Straf- oder sonstigen
Verwaltungsverfahren), hat der Nutzer das Recht nachzuweisen, dass überhaupt kein
Schaden oder keine Wertminderung entstanden ist oder dass diese wesentlich niedriger
ist als die vereinbarte Pauschale. Der Anbieter behält sich vor, nachzuweisen, dass der
Schaden/ die Wertminderung höher ist, als die vereinbarte Pauschale. Weitergehende
Schadens- oder Aufwandsersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten; die
vereinbarte Pauschale wird jedoch auf solche Ansprüche angerechnet.
9. Haftung des Anbieters
9.1. Die Haftung des Anbieters richtet sich, sofern nicht im Einzelfall oder in den weiteren
Bestimmungen dieser Klausel, abweichend geregelt, nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
9.2. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Klausel haftet der Anbieter nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder
sonstigen Erfüllungsgehilfen. Im Fall des Verzugs des Anbieters oder der Unmöglichkeit
der Leistungserbringung durch den Anbieter sowie bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) haftet der Anbieter jedoch für jedes
eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden
Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche
Vertragspflichten werden solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (z.B. die Pflicht zur Instandhaltung durch
den Anbieter). Die gesetzliche verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Anbieters
für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.
9.3. Die Haftung des Anbieters ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner
gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen auf die zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
9.4. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 9.2 und 9.3
finden keine Anwendung im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei
Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften sowie für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso gelten sie nicht im Fall
zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 9.3 geregelten
Haftungsbeschränkungen finden im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters keine
Anwendung für Ansprüche auf Verzugszinsen, die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5
BGB sowie für den Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten
begründet ist.
9.5. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Mitteilung von Änderungen
a. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Nutzerkonto stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner Bankverbindung oder seiner
Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sind sofort mitzuteilen.
b. Der Nutzer hat den Anbieter unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, falls ihm
während des Mietzeitraums die Fahrerlaubnis entzogen oder eingeschränkt wird oder sein
Führerschein eingezogen wird (einschließlich vorübergehender Sicherstellung oder
Beschlagnahme). Gleiches gilt, wenn gegen den Nutzer während des Mietzeitraums ein
behördliches oder gerichtliches Fahrverbot verhängt wird.
11. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
11.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der auf ihrer Grundlage
geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. Für den Fall, dass der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen
allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EUMitgliedsstaat
hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach
Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag
der Sitz des Anbieters. Wenn es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt,
gilt ebenfalls der ausschließliche Gerichtsstand am Sitz des Anbieters für sämtliche
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag. In allen anderen Fällen gelten
die gesetzlichen Gerichtsstände.
12. Streitschlichtung
12.1. Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
eingerichtet. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
12.2. Der Anbieter erklärt, weder bereit noch verpflichtet zu sein, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte
Den Parteien steht das Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zu, wenn der
betreffende Anspruch entscheidungsreif, unbestritten, in Textform durch die jeweils andere
Partei anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde. Diese Einschränkung gilt nicht für
gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.

Stand: 01. Juni 2024